Motortuning und TÜV

Maddin
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Motortuning und TÃœV

Beitrag von Maddin »

Wer hat erfahrungen mit leistungsgesteigerten Motoren und TÜV ? Ich hab momentan 105PS eingetragen und noch eine unbedenklichkeitsbescheinungung für 130PS liegen. Ich würde aber gerne zumindest die einzeldrossel mit eintragen lassen weil die doch am auffälligsten is.
Zur not würde ich die abgasnorm opfern und den kat raus lassen um ein abgasgutachten zu umgehen. Lieber währe mir ein TÜV der zufrieden is wenn die AU klappt, hat ja eh nur euro 1.
Die eintragung der MS währ nicht so wichtig, der bock läuft auch irgendwie mit dem orignal steuergerät (inkl. Leistungsloch bei 2000-5000u/min
8) ) und von der MS sieht man nix
dridders
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Beitrag von dridders »

Beim Baujahr müsstest du noch Glück haben wenn ich die Fristen richtig im Kopf hab... glaube bis 2l war EZ93 Stichtag, danach ist keine Rückstufung auf eine schlechtere Abgasnorm mehr machbar. Ums Lautstärkegutachten wirste aber net drumrum kommen bei Einzeldrossel, aber das ist nicht so teuer wie's Abgasgutachten. Kat kann ruhig drin bleiben, nur ob er halt anerkannt wird ist die Frage.
Die MS müsste machbar sein wenn du kein Abgasgutachten brauchst denke ich... wenn du eins brauchst musst du schätzungsweise das Programm mit hinterlegen oder ähnliches, bei dem das Gutachten erstellt worden ist.
Maddin
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Beitrag von Maddin »

Hats du da eine adresse für solche eintragungen ? Meine EZ is 1/90, also sicher kein problem rückzustufen
dridders
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Beitrag von dridders »

Ähm... nö. Meine Eintragungen waren bisher nichts in dieser Richtung... brauchst im Westen auf jeden Fall 'nen TÜVer, im Osten'nen Dekra'ler. Und dann am besten den einfach mal schnappen und mit ihm quatschen, "Vorabgespräch". Dann kannste denke ich abschätzen ob du bei der Station Erfolg hast oder net.
Silverhawk
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Beitrag von Silverhawk »

ich finde ruückstufen dof habt es doch selbst in der hand wenn dein au gutschten in den für dein fahrzeug festgelegttem rahmen bleibt was ja auch keine möglichkeit ist weil du es ja einstellen kannst

wird ja kein problem sein ein laufen den motor in die abgaswerte zu bekommen

die grenzwerte gibst bei wikipedia

und ein asu mesgerät hat eh so gut wie jede werkstat wenn du da die möglichkeit hast es vor der asu ein zwei mal zu benutzen schafst du sicher die abstimmung auf die jeweilige abgasnorm


mfg silver
dridders
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Beitrag von dridders »

AU sagt doch gar nix aus. Ein Abgasgutachten ist absolut was anderes als eine AU, da zählen auch HC, NOx, etc., außerdem wird das ganze unter last auf dem Rollenprüfstand ermittelt. Es ist problemlos möglich die AU-Werte auch von Euro4 zu erreichen, nicht aber das gesamte Abgasverhalten incl. Kaltstart etc (was bei der AU auch nicht beachtet wird).
Und gerade weil du es einstellen kannst ist es ein weiterer Grund gegen eine Eintragung. Da kann es nämlich auch gut sein, dass du unterwegs ein ganz anderes Programm fährst, weil es mehr Leistung oder weniger Verbrauch bringt. Die Eintragung würde wenn nur für ein spezielles Programm gelten, das dann nicht mehr geändert werden darf.
Mit einem "ASU-Mesgerät" (was'n das? Eine ASU gibts seit Jahren nicht mehr, und den Tester nennt man 4- oder 5-Gas-Tester) kannst du gar nichts anfangen wenn du keinen Rollenprüfstand dazu hast. Und wenn du den hast brauchst du immer noch einen Ingenieur der das ganze beaufsichtigt und berechtigt ist es dir zu bescheinigen.
Silverhawk
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Beitrag von Silverhawk »

grundsatzlich verhalt es sich nicht anders wie wenn du dir in einen normalen motor ein kaltlaufreglereinbaust .... für die euro 2

must nicht aufen prufstand das wird ja auch gemessen ob du der norm entsprichts

bei allen motoren die ich bis jetzt ....habe mir eintrgen lassen hat ein au prüfung gereicht

und darunter waren auch steuergeräte änderungen
Silverhawk
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Beitrag von Silverhawk »

soweit ich weis braucht man ein abgasgutachten nur bei der verwendung nicht für den motorbestimmter treibstoffe sprich LPG autogas oder erdgas

verbessert mich bitte wenn ich mich andere
Silverhawk
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Beitrag von Silverhawk »

das habe ich garde in einem andren vorumgefunden

Bei Chiptuning kann auf ein Abgasgutachten verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass in den Lastzuständen, die bei der Abgasmessung durchfahren werden, nichts geändert wurde.
Bei leitungsstärkeren Motoren wird beim durchfahren des Messzyklus kein Vollgas gegeben. Wirken sich die Änderungen nur bei Volllast aus, wird kein Abgasgutachten benötigt.

Bei Turbo- und Kompressorumbauten kommt man nicht drum herum.


das würde bedeuten wenn dein fahrzeug die selbeabgasnormerfüllt wie voher wirst du kein gutachten brauchen nach weis durch AU muste dafür reichen ich frage die woche mal beim üv dekra nach


mfg silver
dridders
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Beitrag von dridders »

Das mag manch ein TUeV so handhaben, ist rechtlich aber fraglich. Spaetestens bei der MS hoert eh alles auf, da du hier weder die Serienkennfelder hast noch eine Steuerung die der Seriensteuerung entspricht. Ein Abgasgutachten ist gemaess Gesetz bei ALLEN Aenderungen noetig, die zu einer Veraenderung des Abgasverhaltens fuehren koennen. Das betrifft auch Auspuffanlagen etc. Nur hier ist es halt meist Teil der ABE/Pruefgenehmigung der Anbauteile. Wenn man sich eine MS oder Einzeldrosseln einbaut dann braucht man zu 100% ein Abgasgutachten fuer einen legalen Erhalt der Schadstoffnorm.
Und wie schon geschrieben, eine AU ist ein Witz, ich schaffe auch mit einem alten Zentraleinspritzer und aehnlichem Euro4-Werte bei der AU. Die AU misst gerade mal CO und Lambda. HC, NOx etc sind dort voellig aussen vor, von den fehlenden Lastzustaenden ja mal ganz zu schweigen.
Marius
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Beitrag von Marius »

dridders hat geschrieben:Das mag manch ein TUeV so handhaben, ist rechtlich aber fraglich. Spaetestens bei der MS hoert eh alles auf, da du hier weder die Serienkennfelder hast noch eine Steuerung die der Seriensteuerung entspricht. Ein Abgasgutachten ist gemaess Gesetz bei ALLEN Aenderungen noetig, die zu einer Veraenderung des Abgasverhaltens fuehren koennen. Das betrifft auch Auspuffanlagen etc. Nur hier ist es halt meist Teil der ABE/Pruefgenehmigung der Anbauteile. Wenn man sich eine MS oder Einzeldrosseln einbaut dann braucht man zu 100% ein Abgasgutachten fuer einen legalen Erhalt der Schadstoffnorm.
Und wie schon geschrieben, eine AU ist ein Witz, ich schaffe auch mit einem alten Zentraleinspritzer und aehnlichem Euro4-Werte bei der AU. Die AU misst gerade mal CO und Lambda. HC, NOx etc sind dort voellig aussen vor, von den fehlenden Lastzustaenden ja mal ganz zu schweigen.
Richtig in allen Punkten.
Leider auch die Info, dass eine Abgasmessung dann umgangen werden kann, wenn das Tuning im Fahrzyklus der Abgasmessung nicht aktiv ist, wie z.B. ein Chiptuning. Ich halte das aber für sehr bedenklich, denn hier gilt offenbar nur die Aussage des Tuners.
Was aber wohl mal sicher ist, die Einzeldrosselklappen bauen sich nicht bei Vollgas selber an, d.h. sie sind immer aktiv. Und das Kennfeld, das in die MS programmiert wird, wird niemals dem des originalen Steuergerätes entsprechen, d.h. auch hiér liegt im Teillastbereich eine Änderung vor. Ergo: Abgasgutachten ist definitiv erforderlich. Das alleine kostet ca. 500 bis 800 Euro, natürlich unabhängig davon, ob man besteht oder nicht.
Achso, ein einfacher 4- oder 5-Gas Tester wie ihn die Werkstatätten für die AU nutzen, reicht dafür nicht aus. Es muss schon ein richtiges Emissionsmesslabor sein, das in der Lage ist, Beutelwerte zu ermitteln. Sprich, das gesamte Abgas wird aufgefangen, nach Schadtoffen in Beuteln getrennt und dann analysiert.
Beratungsstelle für empirisches Ingenieurswesen

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Maddin
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Beitrag von Maddin »

Meine pläne haben sich spontan geändert.
Jetzt kommt ein Mondeo 2.0 rein, aufgebort und mit anderer kurbelwelle so das er auf 2.2l kommt. Schmiedekolben, stahpleul, komplette kopfbearbeitung, coworth aulassventile, fächerkrümmer, scharfe nockenwellen mit anti pump hydros.

Der vorteil is das das ding aufm dem papier euro 2 erfüllt = halbe steuer und auf dem papier keine mehrleistung gegenüber meinem 1.8er hat. Die hubruamerweiterung is mit 10% gerade noch im erlaubten rahmen für eine motorinsandsetzung und mus nicht eingetragen werden. Von den 50PS mehrleistugn sieht man von ausen nur der fächer und der hat ein gutachten. Also TÜV kein problem :D
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franksidebike
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Beitrag von franksidebike »

Maddin hat geschrieben: Die hubruamerweiterung is mit 10% gerade noch im erlaubten rahmen für eine motorinsandsetzung und mus nicht eingetragen werden. :D
Was 10% sind erlaubt und müßen nicht eingetragen werden?
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Gruß Frank
Silverhawk
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Beitrag von Silverhawk »

wo bei ich die einzeldrosselklappen nicht als problem sehe

sodern eher das problem MS wird die eintragung in ein serienfahrzeug unmöglichmachen

...

es gibt für viele automodelle zugelassene einzeldrosseln ... dbilas...
dridders
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Beitrag von dridders »

Du vielleicht nicht, sind sie aber. Bei einem Fahrzeug ohne Abgasnorm sogar mit das einzige Problem. Eine Einzeldrossel fuehrt ja fuer gewoehnlich dann nicht wieder aufs originale Ansaugsystem mit zentralem Luftfilter, sondern hat (wenn ueberhaupt) direkt einen Luftfilter aufgeflanscht. Und du willst ja sicher net sagen dass du damit noch der Serienlautstaerke entsprechen wuerdest ;-)
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