Hi,
nehmen wir an das Auto von Person A wurde beschädigt.
Es kommt raus:
Wirtschaftlicher Totalschaden: Restwert 100€ Wiederbeschaffungswert 1090€
Wiederbeschaffungsdauer 2Tage
Nutzungsaufall pro Tag 35€
Auto behalten mit 100€ abzug vom Wiederbeschaffungswert, ergo 990€ raus.
Was kann sonst von der Gegnerischen Versicherung verlangt werden?
Ab- und Anmeldekosten , pauschaul wie hoch?
Erstattungsfähig sind wohl auch die Kosten für eine technische Prüfung vor dem Kauf des ausgewählten Ersatzfahrzeuges.
Nutzungsaufall in Höhe der Wiederbeschaffungsdauer?
Sonst noch was?
Danke für eure Meinungen
Hilfe - Unfallabwicklung
Re: Hilfe - Unfallabwicklung
ADAC anrufen und beraten lassen
Golf 2 4 Motion 2,0l 16v Turbo
MAXX ECU Race, DBW, VTG, LC, BLIP,
Golf 2 G60
KDFI 1.4 mit Original Kabelbaum
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Re: Hilfe - Unfallabwicklung
ADAC
Gibts die immer noch?
Gibts die immer noch?
Re: Hilfe - Unfallabwicklung
Als Geschädigter zum Anwalt gehen ohne nachzudenken. Es muss ein guter Anwalt sein.
Anwaltskosten zahlst du in dem Fall nicht.
Anwaltskosten zahlst du in dem Fall nicht.
TS 2.0.6 - MLV MS 3.3.02
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neues Projekt:
Turbo mit 16V
POWERED BY MS3
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Re: Hilfe - Unfallabwicklung
So siehts aus. Habe ich auch seit kurzem hinter mir.HHTC hat geschrieben:Als Geschädigter zum Anwalt gehen ohne nachzudenken. Es muss ein guter Anwalt sein.
Anwaltskosten zahlst du in dem Fall nicht.
Vorallem hast du nicht den Schreibkram mit der Versicherung.
- Thomas18TE
- Beiträge: 368
- Registriert: Do Dez 22, 2005 11:22 pm
Re: Hilfe - Unfallabwicklung
Oder die besorgst einen günstigeren Reperaturkostenvoranschlag.
Hatten wir das ganze Wildschaden.
VW Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag z.b. 5000 €
Der Gutachter der Versicherung sagt aber Auto nur 3700€Wert
Restwert 2000€ hatten wir also nur 1700 von der Versicherung bekommen.
Habe dann Angebot bei einer freien Werkstatt machen lassen, Reperaturkosten knapp unter 3700
Haupsächlich wegen Stundenlohn und 10% Aufschlag auf die Teile die VW wollte.
Haben dann alles ersetzt bekommen inkl. Mietwagen weil der Gutachter wegen einer Schulung erst nach 7 Tagen den Wagen begutachten hat.
Wenn es kein Tier war hast du ja eh noch ein paar Anspruche mehr an den Gegner bzw. dessen Versicherung z.B. entgangene Schichtzulagen, Schmerzensgeld, ...
Die Anwaltkosten werden glaube ich aber erst am einem bestimmten Schadenswert ersetzt müsste um die 1000€ liegen
Hatten wir das ganze Wildschaden.
VW Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag z.b. 5000 €
Der Gutachter der Versicherung sagt aber Auto nur 3700€Wert
Restwert 2000€ hatten wir also nur 1700 von der Versicherung bekommen.
Habe dann Angebot bei einer freien Werkstatt machen lassen, Reperaturkosten knapp unter 3700
Haupsächlich wegen Stundenlohn und 10% Aufschlag auf die Teile die VW wollte.
Haben dann alles ersetzt bekommen inkl. Mietwagen weil der Gutachter wegen einer Schulung erst nach 7 Tagen den Wagen begutachten hat.
Wenn es kein Tier war hast du ja eh noch ein paar Anspruche mehr an den Gegner bzw. dessen Versicherung z.B. entgangene Schichtzulagen, Schmerzensgeld, ...
Die Anwaltkosten werden glaube ich aber erst am einem bestimmten Schadenswert ersetzt müsste um die 1000€ liegen